In Deutschland wurden im Jahr 2021 676.000 Wohnmobile registriert. Nach einem Bericht des ADAC gab es alleine im Jahr 2020 Neuzulassungen in Höhe von ca. 78.000.
Die hohe Anzahl an Wohnmobilen im deutschen Straßenverkehr macht es daher notwendig, dem Thema „Kfz-Unfall mit einem Wohnmobil“ besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Da es sich bei einem Wohnmobil um ein spezielles Fahrzeug mit einer besonderen Konstruktion handelt, müssen einige Besonderheiten nach einem Unfall beachtet werden. Wir klären auf:
- Eine Auswertung des ADAC hat ergeben, dass bei einem Unfall mit einem Wohnmobil ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehen kann. Grund dafür sei die spezielle Konstruktion der Knautschzone. Diese ist nicht ausreichend gegen einen Aufprall gesichert und Tests des ADAC haben ergeben, dass die Fahrgastzelle dem Aufprall meist nicht standhält.
- Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann kann man einen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt seiner Wahl beauftragen. Als Unfallgeschädigter hat man gegen den Unfallgegner und die gegnerische Haftpflichtversicherung auch einen Anspruch darauf, dass die Kosten des Kfz-Sachverständigen und des Anwalts vollständig bezahlt werden. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen wird empfohlen, da dieser die Schäden und Ansprüche unparteiisch aufnimmt und nicht im Interesse der Versicherung handelt.
Das Wichtigste für einen Unfallgeschädigten mit einem Wohnmobil: Der richtigen Kfz-Sachverständige!
Der Begriff „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ sind rechtlich nicht geschützt. Dies hat zur Folge, dass die Bezeichnung für sich genommen kein Qualitätskriterium ist. Wie in allen Branchen gibt es „Gute“ und „Schlechte„ Gutachter bzw. Sachverständige. Um den richtigen Sachverständigen zu finden, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser auch auf Wohnmobile und/oder Wohnwagen entsprechend geschult und spezialisiert ist. Grund dafür ist, dass die Konstruktion sowohl bei Wohnmobilen als auch bei Wohnwagen sehr speziell ist.
Warum benötigt man einen spezialisierten Sachverständigen für Wohnmobile?
- Das Fahrgestell eines Wohnmobils besteht zumeist aus einem anderen Material als übliche PKW oder LKW. Wohnmobile werden meist aus leichteren Materialien hergestellt als dies bei Nutzfahrzeugen der Fall ist.
- Der Fahrzeugaufbau, der dem Schutz des Insassen dient und eine tragende Funktion erfüllen soll, besteht aus Leichtbaumaterialien und wird meist in Einzelfertigung oder in Kleinserien produziert. Die Karosserie kann Elemente aus Aluminium, Holz, Kunststoff, GFK oder Styropor enthalten. Die Fügetechnik, die hier zum tragen kommt, kann nur von Fachkräften ausgeführt werden.
- Zudem muss man als Sachverständiger berücksichtigen, dass auch Vorschriften zum Heizen, Lüften und Isolieren zum Tragen kommen können. Dies kann bedeutend sein, wenn man Feuchtigkeitsschäden durch Kondensation als Resultat von Wärmebrücken vermeiden möchte.
- Bei der Schadenkalkulation oder der anschließenden Reparatur müssen unterschiedlichste Gewerke beherrscht werden. Wichtig ist, dass der Sachverständige Kompetenzen in der Kunststoffbearbeitung, Holzbearbeitung, Möbelbau, Fügetechniken, Gasanlagen, Heizungsanlagen, Elektroanlagen – sowohl 12V als auch 230V, Frischwasseranlagen und Abwasseranlagen der entsprechenden Normen vorweisen kann.
- Bei einem Wohnanhänger sieht es ähnlich aus. Die einzige Gemeinsamkeit zum normalen PKW / LKW ist der Anhängerrahmen. Alles andere ist anders und hochspeziell.
- Wo man beim PKW eine kleine Delle aus dem Blech drücken kann, bedarf es bei Wohnmobilen meist einer neuen Seitenwand oder eines neuen vollflächig verklebten Bleches der betreffenden Seite. Dass beim Wechseln der Seitenwand Möbel und vieles mehr demontiert werden müssen, versteht sich von selbst.