Schadengutachten

Ohne ein Schadengutachten wäre die professionelle Abwicklung eines Fahrzeugschadens kaum möglich. Es dokumentiert nach einem Verkehrsunfall die entstandenen Fahrzeugschäden, beziehungsweise den Fahrzeugzustand, und ist fester Bestandteil der Beweisführung.

Profitieren Sie von unseren Serviceleistungen und beauftragen Sie uns mit einem Haftpflichtschadengutachten. Bei Bagatellschäden (Schäden bis 750 €) fertigen wir gerne für Sie einen Schadenbericht an. Sie möchten ein Schadengutachten für Eigen- oder Kaskoschäden beauftragen? Auch hierfür sind Sie bei uns in sicheren Händen.

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Haftpflichtschäden

Wann wird ein Haftpflichtschadengutachten benötigt?

Verkehrsunfälle passieren täglich. Oft auch unverschuldet. Für die Regulierung eines solchen unverschuldeten Haftpflichtschadens muss die Versicherung des Unfallgegners aufkommen. Hierzu erstellt ein unabhängiger KFZ-Gutachter ein sogenanntes KFZ-Haftpflichtschadengutachten, in dem alle entstandenen Schäden und Ansprüche dokumentiert werden. Das Gutachten ist eine Voraussetzung für die Geltendmachung der Schäden beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung und dient darüber hinaus der Beweissicherung.

Sie haben die Möglichkeit, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt Ihr Unfallgegner, wenn dieser den Schaden verschuldet hat.

Ihre Vorteile:

• Wir sagen Ihnen, ob Sie ein Gutachten brauchen und wer die Kosten übernimmt.
• Wir ermitteln für Sie die voraussichtlichen Reparaturarbeiten, -kosten und -dauer.
• Wir untersuchen, ob eine Reparatur technisch und wirtschaftlich möglich ist – auch wenn die Kosten höher sind als der Fahrzeugwert.
• Wir berechnen den Fahrzeugwert – vor und nach dem Unfall.
• Wir ermitteln die Höhe der Wertminderung, die Ihnen zusteht sowie den Erstattungsbetrag, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
• Wir zeigen Ihnen alle Optionen, die Sie nach einem Unfall haben.

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Häufige Fragen und Antworten zu Haftpflichtschadengutachten

Zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen direkt zu kontaktieren. Wir helfen gerne weiter!

Die rechtliche Grundlage zur Schadenersatzpflicht ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches niedergeschrieben. Haftpflichtrecht ist nämlich Deliktsrecht. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz, nämlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und aus dem Straßenverkehrsgesetz. Art und Umfang des Schadensersatzes wiederum werden im §249 geregelt: Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht eingetroffen.

Der Unfallgeschädigte hat einen Schadenersatzanspruch gegen:

• den Unfallverursacher (Fahrer), aus 18 StVG,
• den Halter des gegnerischen Pkw, aus § 7 Abs. 1 StVG und
• die Haftpflichtversicherung, aus § 115 Nr. 1 VVG.

Sie fragen sich, was genau Ihnen im Falle eines Haftpflichtschadens zusteht, wenn Sie die Rolle des Geschädigten einnehmen?

• Freie Wahl bei der Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen
• Ein Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl
• Recht auf Reparatur des Fahrzeuges
• Weitere Nutzung des Fahrzeuges und Entschädigung auf Gutachtenbasis trotz Schaden
• Verkauf des beschädigten Fahrzeuges und Auszahlung der Differenz zum Wiederbeschaffungswert

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall keine Voll- oder Teilschuld tragen, muss grundsätzlich die Versicherung des Unfallgegners für die Kosten des Haftpflichtschadengutachtens aufkommen. Festgeschrieben ist diese Bestimmung in der Zivilprozessordnung in § 91.

Der erste Schritt für Sie als Geschädigten ist die Auswahl eines unabhängigen, neutralen Gutachters. Dieser wiederum begutachtet nach Beauftragung Ihr beschädigtes Fahrzeug, stellt die Schäden fest und führt eine Beweissicherung durch. Anschließend ermittelt der Sachverständige die Schadensart, die Schadenshöhe sowie den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und eine etwaige Wertminderung des Fahrzeuges. Zum weiteren Ablauf des Haftpflichtschadengutachtens gehört die Eruierung eventueller Tagessätze für die Nutzungsausfallentschädigung.

Ohne die Beauftragung eines unabhängigen Schadengutachters wäre die realistische Bewertung eines Fahrzeugschadens kaum möglich. Er dokumentiert nach einem Verkehrsunfall die entstandenen Fahrzeugschäden beziehungsweise den Fahrzeugzustand. Sein Gutachten ist fester Bestandteil der Beweisführung.

Kaskoschäden

Das Ingenieurbüro Darwiche unterstützt Sie mit unabhängigen, neutralen Gutachten

Ohne ein Schadengutachten wäre die professionelle Abwicklung eines Kaskoschadens kaum möglich. Es dokumentiert nach einem Verkehrsunfall die entstandenen Fahrzeugschäden beziehungsweise den Fahrzeugzustand und ist fester Bestandteil der Beweisführung.

Kaskoschadengutachten

Von einem KFZ-Kaskoschaden ist immer dann die Rede, wenn Ihr eigenes Fahrzeug beschädigt wird – sei es aufgrund Ihres persönlichen Verschuldens oder infolge eines Diebstahls, höherer Gewalt oder eines sonstigen Geschehnisses. Ein Kaskoschaden wird über den zuständigen Versicherer reguliert, wenn die geschädigte Person einen Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Grundlage für die Festlegung der aus ihm resultierenden Ansprüche bildet wiederum das Kaskoschaden-Schadengutachten. Im Gegensatz zur verpflichtenden KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung freiwillig.

Prinzipiell unterscheidet man bei einem Kaskoschaden zwischen den Varianten Vollkasko und Teilkasko. Während die Teilkaskoversicherung normalerweise Schäden abdeckt, die beispielsweise von Wildtieren, durch höhere Gewalt, Diebstahl oder Einbruch sowie den Wetterelementen verursacht worden sind, sind vollkaskoversicherte Personen auch gegenüber Vandalismus und Selbstverschuldung (im Unfall) geschützt.

Die Details entnehmen Sie bitte den AKB Ihres Kaskoversicherers, da die Inhalte voneinander abweichen können.

Ein professionelles und beweissicheres Schadengutachten für einen Kaskoschaden erhalten Sie im Ingenieurbüro Darwiche. Wir erstellen auch Kaskoschaden-Gutachten für Ihre Flotte, Ihren Fuhrpark und für Versicherungsnehmer.

 
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Eigenschadengutachten

Wir vom Ingenieurbüro Darwiche unterstützen bei der Erstellung dieser Gutachten insbesondere Versicherungen sowie Fuhrparks und Flotten, aber auch Privatpersonen.

Für Gewerbekunden wie Flotten und Autohäuser gilt in der Regel: Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug durch ein weiteres Fahrzeug der eigenen Flotte kommt in der Regel nicht die KFZ-Haftpflicht auf – es sei denn, es wurde zusätzlich eine KFZ-Eigenschadenabdeckung vereinbart.

Die Eigenschadenversicherung greift immer dann, wenn das vom Unfallgeschehen betroffene gegnerische Fahrzeug ebenfalls in Ihrem Eigentum ist. Der spezielle Versicherungsschutz ist also beispielsweise für diejenigen interessant, die mehrere Fahrzeuge besitzen. Das können sowohl Autovermieter als auch Privatpersonen sein.

Zum Zwecke der Regulierung von Schäden dieser Art erstellt das Ingenieurbüro Darwiche Gutachten für KFZ-Eigenschäden, die als rechtssichere Basis für die Schadensregulierung dienen.

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