Bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen und setzen Sie Ihr gutes Recht durch.
In den Medien wird zurzeit vermehrt von Vorfällen berichtet, bei denen Geschädigte von der gegnerischen Versicherung nicht angemessen entschädigt werden. Dieser Videobeitrag aus dem SWR Marktcheck erläutert das Problem, welchem sich Geschädigte bei der Schadensregulierung stellen müssen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte im Schadensfall.
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Welche Rechte und Ansprüche haben Geschädigte bei Kfz-Haftpflichtschäden?
Die rechtliche Grundlage zur Schadenersatzpflicht ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches niedergeschrieben. Haftpflichtrecht ist nämlich Deliktsrecht. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz, nämlich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und aus dem Straßenverkehrsgesetz. Art und Umfang des Schadensersatzes wiederum werden im §249 geregelt: Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht eingetroffen.
Der Unfallgeschädigte hat einen Schadenersatzanspruch gegen:
• den Unfallverursacher (Fahrer), aus 18 StVG,
• den Halter des gegnerischen Pkw, aus § 7 Abs. 1 StVG und
• die Haftpflichtversicherung, aus § 115 Nr. 1 VVG.
Sie fragen sich, was genau Ihnen im Falle eines Haftpflichtschadens zusteht, wenn Sie die Rolle des Geschädigten einnehmen?
- Freie Wahl bei der Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen
- Ein Recht auf einen Anwalt Ihrer Wahl
- Recht auf Reparatur des Fahrzeuges
- Weitere Nutzung des Fahrzeuges und Entschädigung auf Gutachtenbasis trotz Schaden
- Verkauf des beschädigten Fahrzeuges und Auszahlung der Differenz zum Wiederbeschaffungswert
Wer trägt die Kosten eines Haftpflichtschadengutachtens?
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall keine Voll- oder Teilschuld tragen, muss grundsätzlich die Versicherung des Unfallgegners für die Kosten des Haftpflichtschadengutachtens aufkommen. Festgeschrieben ist diese Bestimmung in der Zivilprozessordnung in § 91.