Kfz-Ingenieurbüro Darwiche im Wormser Stadtzentrum eröffnet
Anfang November feierte das KFZ-Ingenieurbüro Darwiche für Schäden und Bewertung in der Siegfriedstraße seine Eröffnung. Unfallgeschädigte finden hier künftig kompetente Beratung und Unterstützung mit besonderem Augenmerk auf Fallstricke in der Unfallabwicklung.
Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte immer das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Darauf sollte man im Schadensfall bestehen, erklärt auch Ing. Mouhamed Darwiche, der sich mit seinem eigenen Ingenieurbüro als Sachverständiger selbstständig gemacht hat. Versicherungen bieten Geschädigten immer häufiger an, über Apps oder Webseiten selbst Fotos des Fahrzeugschadens zu übermitteln oder eigene Sachverständige zu beauftragen. Die Ermittlung der Schadenshöhe liegt in diesem Fall bei der gegnerischen Versicherung. Für Geschädigte ist dies ein möglicher Fallstrick in der Schadensabwicklung, findet auch Mouhamed Darwiche. Der Inhaber des Ingenieurbüros sagt: „Es sind Fälle bekannt, in denen große Versicherungen ihre eigenen Interessen verfolgen und Unfallgeschädigte das Nachsehen haben. Es ist für mich ein wichtiges Anliegen, meine Kunden über diese Vorgehensweisen aufzuklären.“
Knausern Versicherungen auf Kosten geschädigter Autofahrer?
„Es gibt einige Fallen“ erklärt Mouhamed Darwiche, „die Sie nach einem Unfall vermeiden sollten. Es ist leicht, im Schadenfall unbewusst Geld zu verlieren.“. Gesetzlich sind Versicherungen in der Regel dazu verpflichtet, den Unfallgegner bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden so zu stellen, als hätte der Verkehrsunfall nie stattgefunden. Ansprüche auf Mietwagen, augenscheinlich wahllose Kürzungen der Schadenssumme und der unfallbedingten Wertminderung oder langes Herauszögern: Die Angestellten des Ingenieurbüro Darwiche wissen, welche Tricks im Schadensfall angewendet werden könnten, um Geld zu sparen. Das Konzept des Sachverständigen setzt daher auf technische Kompetenz verbunden mit Beratung und Aufklärung über Fallstricke in der Unfallabwicklung.
Einer der häufigsten Fehler: einen falschen Sachverständigen beauftragen
Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass nicht alle Sachverständigen gleich sind. Grundsätzlich sind Sachverständiger oder Kfz-Gutachter keine geschützten Begriffe. Gutachter für Kraftfahrzeuge werden darf grundsätzlich jeder, weshalb das Angebot auf dem Markt relativ unreguliert ist. Es gibt jedoch einige rechtlich geschützte Begriffe und Anhaltspunkte, die Geschädigten dabei helfen können, im Schadensfall die passende Hilfe zu finden.
Qualifizierte Sachverständige sollten stets von einer vertrauenswürdigen Institution zertifiziert sein. Dazu zählt etwa die Zertifizierung des TÜV Rheinland, wofür angehende Sachverständige über mehrere Monate einen Ausbildungsprozess und Prüfungen bestehen müssen. Zertifizierungen sind wichtig, da Form und Glaubwürdigkeit eines Gutachtens auch darüber entscheiden, ob die Versicherung die Schadenshöhe ohne Weiteres akzeptiert. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Schadensfall vor Gericht verhandelt wird.
Noch wichtiger sei, dass der beauftragte Sachverständige unabhängig agiere, betont Ing. Mouhamed Darwiche. Unabhängigkeit beziehe sich in diesem Fall auf die Zusammenarbeit eines Gutachters mit der gegnerischen Versicherung. Häufig bieten Versicherungen den Geschädigten an, die Begutachtung unkompliziert durch einen eigenen Sachverständigen durchzuführen. Die Vermutung liege nahe, dass Sachverständige, die im Auftrag einer Versicherung ein Gutachten erstellen, auch Interessen der Versicherung vertreten. Als Geschädigter könne man diesen Fallstrick vermeiden, wenn man sein Recht auf einen unabhängigen Gutachter wahrnehme.
„Ich werde oft von Kunden gefragt, ob es einen Unterschied zwischen normalen Sachverständigen und einem Kfz-Ingenieur gibt“ erläutert Mouhamed Darwiche. „Als Ingenieur habe ich mehr Möglichkeiten, verglichen mit normalen Sachverständigen. Dazu gehöre etwa die Unfallrekonstruktion. Durch ein vorangegangenes Masterstudium zum Wirtschafsingenieur der Fachrichtung Maschinenbau kann ich außerdem eine technische Qualifikation unzweifelhaft nachweisen. Ich erkläre den Unterschied gerne mit folgendem Vergleich: Wenn Sie einen Hautausschlag haben, gehen Sie damit vermutlich zum Hautarzt und nicht zum Kosmetiker.“
Pressemitteilung des Nibelungenkuriers vom 12. Sept. 2022