Wer übernimmt die Kosten im Kfz-Schadenfall?

Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Nach einem Verkehrsunfall begutachtet in der Regel ein sogenannter Sachverständiger das Auto und ermittelt die Schadenshöhe sowie weitere Ansprüche. Doch nicht immer werden die Kosten des Gutachtens von der Versicherung übernommen.

Ein Kfz-Gutachten dient der Kfz-Versicherung als Grundlage, die Höhe des entstandenen Schadens einzuschätzen. Es beziffert unter anderem die notwendigen Reparaturkosten und gibt die Höhe weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsentschädigung etc. an. Ein Gutachten ermittelt zudem, ob sich eine Instandsetzung wirtschaftlich lohnt, oder es sich um einen Totalschaden handelt. Gleichzeitig hält der Sachverständige alle Schäden detailliert fest, sodass seine Feststellungen als Beweismittel dienen und in einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung herangezogen werden können.

Wer bestellt den Kfz-Gutachter ?

Wer den Gutachter bestellt bzw. beauftragt, hängt davon ab, ob der Unfall durch Fremd- oder Eigenverschulden passiert ist und ob der verunfallte Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sache eindeutig: Für den Geschädigten wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt. Hier ist dringend Vorsicht geboten! Die Vermutung liege Nahe, dass Gutachter, die im Auftrag der gegnerischen Versicherung handeln, auch die Interessen der Versicherung vertreten.

Als Geschädigter hat man aber darüber hinaus das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Bei einem Unfall durch Fremdverschulden ist es immer ratsam, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Wetter) oder Vandalismus wird eine Kaskoversicherung benötigt, um überhaupt eine Regulierung durch die Versicherung zu erreichen. Diese beauftragt dann in aller Regel einen Gutachter. Auch hier kann ein eigener, unabhängiger Gutachter angeheuert werden, dieser wird aber nicht von der Versicherung gezahlt. Die Regelungen hierzu stehen im Versicherungsvertrag der Vollkasko. Kommt es zu Unterschieden in beiden Gutachten, wird ein Sachverständigenverfahren eingeleitet.

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?

Die Kosten eines Unfallgutachten sind zumeist abhängig von der Schadenhöhe und kosten in der Regel einige Hundert Euro. Wer das Gutachten zahlt, hängt von der Schuldfrage ab.


• Bei einem Unfall mit Fremdverschulden, an dem also der Geschädigte keine Mitschuld trägt: Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die gesamten Kosten tragen, die dem Geschädigten entstanden sind. Dazu gehören neben den Sachverständigenkosten auch mögliche Anwaltskosten, die höhe des Schadens, die Wertminderung und eine Nutzungsentschädigung für den Ausfallzeitraum.

• Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss er auch einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen. Die Kosten sind abhängig von der Höhe der Mitschuld.
• Meldet man einen Schaden am eigenen Auto (z.B. durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt) seiner Kaskoversicherung, beauftragt die eigene Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter. Die Kosten des Gutachters werden dann von der Versicherung übernommen.
• Beauftragt man für das eigene Auto eigenmächtig einen Kfz-Gutachter ohne vorherige Abstimmung mit der Versicherung oder um ein Gegengutachten erstellen zu lassen, muss man selbst für die Kosten des Gutachtens aufkommen.

Was wird im Gutachten festgehalten?

• Die Schadenshöhe bzw. die Reparaturkosten des verunfallten Fahrzeuges

• Der Wiederbeschaffungswert bzw. der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfallereignis.

• Eine Wertminderung bzw. den Wertverlust eines Fahrzeuges infolge der Reparatur, da das Fahrzeug in der Regel nicht mehr als Unfallfrei bezeichnet werden darf

• Die voraussichtliche Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer eines gleichwertigen Fahrzeuges

• Die Höhe des Nutzungsausfalls. Bei Gewerbetreibende wie z.B. ein Taxifahrer bedeutet der Ausfall seines Fahrzeuges einen höheren wirtschaftlichen Schaden als dies bei der Nutzung Fahrzeuges für private Zwecke der Fall wäre.

• Gegebenenfalls einen Restwert des verunfallten Fahrzeugen. Die Ermittlung eines Restwertes ist abhängig von der Schadenhöhe.

Wie finde ich einen geeigneten Gutachter?

Viele Geschädigten ist nicht bewusst, dass nicht alle Sachverständigen gleich sind. Grundsätzlich sind Sachverständiger oder Kfz-Gutachter keine geschützten Begriffe. Gutachter für Kraftfahrzeuge werden darf grundsätzlich jeder, weshalb das Angebot auf dem Markt relativ unreguliert ist. Es gibt jedoch einige rechtlich geschützte Begriffe und Anhaltspunkte, die dabei helfen können, die passende Hilfe zu finden.

Qualifizierte Gutachter sollten stets von einer vertrauenswürdigen Institution zertifiziert sein. Dazu zählt etwa die Zertifizierung des TÜV-Rheinland, wofür angehende Sachverständige über mehrere Monate einen Ausbildungsprozess und Prüfungen bestehen müssen. Zertifizierungen sind wichtig, da Form und Glaubwürdigkeit eines Gutachtens auch darüber entscheiden, ob die Versicherung die Schadenshöhe ohne Weiteres akzeptiert. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass ein Schadensfall vor Gericht verhandelt wird.

Die Vor- und Weiterbildung des Sachverständigen spielen ebenso eine nicht zu unterschätzende Rolle. Ein Kfz-Gutachter sollte einen Meister, Techniker oder eine Ingenieursausbildung in einem Gebiet der Kfz-Technik vorweisen können. Im Streitfall muss dieser nämlich erörtern können, warum z.B. ein Ultraschallsensor ausgetauscht werden muss, obwohl dieser augenscheinlich nicht zu schaden gekommen ist.

Von Ing. Mouhamed Darwiche