Erfahrungsbericht eines Kfz-Sachverständigen in Worms

Während meiner Tätigkeit als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Worms und im Rhein-Main Gebiet habe ich festgestellt, dass einige Versicherungen versuchen, die Rechte von Geschädigten abzuerkennen, in dem Sie unrechtmäßige Ansprüche kürzen. Natürlich sind nicht alle Versicherungen gleichsam betroffen. Einige Versicherungen wie die HUK jedoch fallen in Ihrem Vorgehen besonders auf und als Sachverständiger weist man, dass es Ärger vorprogrammiert ist.

Beispielsweise werden Schadenpositionen in Gutachten gekürzt. Das können z.B. unrechtmäßige Kürzungen von Ersatzteilaufschlägen, Kfz-Sachverständigenhonorare oder Verbringungskosten sein. Diese Kosten fallen faktisch an, werden jedoch trotzdem nicht anerkannt.

Es kommt nicht selten vor, dass auf sogenannte „Referenzwerkstätten“ verwiesen wird, die einen Rahmenvertrag mit einer Versicherung haben und hier von besonders günstigen Konditionen profitiert wird. Referenzwerkstätten haben oft, im Gegensatz zu Markenwerkstätten“ günstigere Stundenverrechnungssätze. Ohne rechtliche Vertretung führt dies regelmäßig dazu, dass der Geschädigte im Schadenfall Geld drauf zahlen muss, um wieder so zu stehen, wie vor dem Unfall.

Lässt sich der Geschädigte dann doch auf eine billige Werkstatt ein, tappt er in die nächste Falle: Werkstattinhaber berichten, dass die Versicherungen die Verrechnungssätze der Werkstätten so weit drücken, dass die Inhaber gezwungen sind, die Ersatzteile aus günstigeren Quellen zu beziehen. Es ist kein Geheimnis, dass Werkstätten hierzu Kfz-Teile, die nicht der Sicherheit dienen, auf dem Gebrauchtmarkt beschaffen. Der Markt für Gebrauchtteile ist ein florierendes Geschäft.

Die Rechtsprechung sagt, dass ein Geschädigter das Recht dazu hat, sein Fahrzeug sach- und fachgerecht nach Herstellervorgaben zu reparieren. Eine sach- und fachgerechte Reparatur sieht keine Spachtelarbeiten vor. Gebrauchte Karosserieteile können jedoch Beschädigungen aufweisen, die nur durch eine unsachgemäßge Instandsetzung wieder augenscheinlich gerichtet werden können. Dies ist jedoch nicht im Sinne der Rechtsprechung und findet in der Praxis regelmäßig Anwendung.

Es gibt noch weitere Situationen, wo diese Praxis einen Nachteil für den Geschädigten bietet: Es kann beispielsweise passieren, dass das reparierte Fahrzeug verkauft wird und nun von einem nichtsahnenden Verkehrsteilnehmer gefahren wird. Wenn der Verkehrsteilnehmer jetzt unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wird, passiert es regelmäßig, dass einige Versicherung den Schaden nicht mehr regulieren wollen, weil nicht sach- und fachgerecht repariert worden ist und der Schaden ja eigentlich noch am Fahrzeug vorhanden wäre. Als Sachverständiger sind einem daher die Hände gebunden, weil der Vorschaden nicht Sachgerecht behoben wurde. Die meisten Sachverständige bestehen auch in diesen Fällen trotzdem auf Ihr Honorar. Ich persönlich kann mich in die Lage des Geschädigten hineinversetzen und verzichte auf eine Bezahlung.

Bei den Gutachterkosten kann man sich bei einigen Versicherungen verlassen, dass diese rechtswidrig auf das Ramschnieveau heruntergekürzt und angefallene Nebenkosten schlichtweg ignoriert werden.

Ich rate allen meinen Kunden, bei der Schadenabwicklung von anfang an einen fähigen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Nur so hat man eine Chance, den rechtlich zustehenden Schadenersatz zu bekommen. Viele Versicherungen kämpfen hier harten Bandagen Der Anwalt muss von der Gegenseite bei einem unverschuldeten Unfall ohnehin bezahlt werden.

Die Kunden, die diesem Ratschlag nicht folgen und auf einen Anwalt verzichten oder einen Anwalt beauftragen, laufen Gefahr, dass sie keinen oder nicht den vollen Schadenersatz bekommen.

Ing. Mouhamed Darwiche

Wirtschaftsingenieur des Maschinenbaus (Master of Science)

Kfz-Sachverständiger aus Worms

TÜV-Rheinland zertifizierter und anerkannter Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung