Der Geschädigte dieses Fahrzeuges (aus Worms) war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nach dem Unfall hat sich die gegnerische Versicherung gemeldet und mitgeteilt, dass Sie für alle Kosten aufkommen und gerne einen Gutachter zur Feststellung des Schadens vorbei schicken möchten. Der Geschädigte nahm das Angebot dankend an, nichtsahnend, was die Folge dieser Fehlentscheidung war.
Der Kfz-Gutachter, der im Interesse der gegnerischen Versicherung handelt, kam zum Geschädigten, nahm den Unfall auf und teilte mit, dass der Fahrzeugschaden nicht sehr hoch sei. Lediglich die Stoßfängerverkleidung hinten und der Deckel der Abschleppöse müsse ausgetauscht werden. Er fragte den Geschädigten zudem, ob er das Fahrzeug reparieren lassen wolle oder sich nur den Reparaturbetrag auszahlen lassen möchte – sprich: ,,fiktive Abrechnung“. Der Geschädigte sprach sich für eine fiktive Abrechnung aus.
Die Gutachtenerstellung dauerte einige Tage. Dann erhielt der Geschädigte das Gutachten von der Versicherung und dass Sie Ihm einen Betrag in Höhe von 1.465 Euro auszahlen wolle.
Weil der Geschädigte allerdings verwundert war, dass die Folierungskosten nicht im Gutachten mit erwähnt wurden, rief er die Versicherung an, die ihm mitteilte, dass die Folierungskosten nur dann Erstattungsfähig seien, wenn er das Fahrzeug konkret reparieren ließe. Da er sich jedoch für eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis entschied, seien die Folierungskosten nicht erstattungsfähig.
Der Geschädigte war verärgert und wurde stutzig. Er beauftragte das Ingenieurbüro Darwiche, Kfz-Gutachter aus Worms, mit der Gutachtenerstellung. Wir nahmen den Auftrag an, klärten den Geschädigten über die Praxis der gegnerischen Versicherungen auf und begutachteten das Fahrzeug.
Schnell wurde uns klar, dass es sich hierbei um einen besonders brisanten Fall handelt und das Gutachten der Versicherung schlicht unbrauchbar ist! Diverse Schäden wurden fahrlässig vernachlässigt und sicherheitsrelevante Bauteile fanden keine Erwähnung im Gutachten, wie folgende Bilder zeigen:
Da wir feststellen konnten, dass das Fahrzeug nun auch noch an der Seitenwand beschädigt wurde (durch die Heckleuchte, die sich auf die rechte Fahrzeugwand aufdrückte), muss nun zwangsweise auch das komplette Fahrzeug neu foliert werden. Dadurch ergaben sich folgende Schadenpositionen laut unserem Gutachten:
Technischer Schaden: 5083,64 Euro
Neufolierung: 3.500 Euro
Gesamtschaden 8.583,64 Euro
Dieser Fall macht deutlich, warum es wichtig ist, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen und nicht auf Angebote der gegnerischen Versicherungen einzugehen. Zudem ist es ratsam, einen Rechtsbeistand mit einzuschalten, denn das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte bereits: ,,Wer einen Verkehrsunfall ohne Rechtsanwalt reguliert, handelt nahezu fahrlässig“. Ein Verkehrsrechtsanwalt, sowie das Gutachten selbst werden von der gegnerischen Versicherung getragen im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls.
Kfz Gutachter Worms Tel: 06241 – 702 11 99
Ingenieurbüro Darwiche, TÜV-Rheinland zertifiziert, Siegfriedstr. 21, 67550 Worms